Der
Verlust oder die Beschädigung von Gütern, die im eigenen Kraftfahrzeug
für eigene Zwecke befördert werden, können über die Werkverkehr-Versicherung
für Fahrten und Aufenthalte in Europa abgesichert werden. Diese Versicherung
ist für gewerbliche Unternehmen, Ingenieure oder Vertreter konzipiert, die
Ware, Muster etc. in Kraftfahrzeugen mitführen.
Für wen ist die Versicherung geeignet?
Für
Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes
(GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (zum Beispiel
Heizung und Sanitär, Elektrodienste, Gerüstebauer etc.)
Was ist versichert?
Die
Versicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte mit eigenen Fahrzeugen
oder Leasingfahrzeugen und auf die damit verbundenen Aufenthalte von Gütern
der im Versicherungsschein näher bezeichneten Art einschließlich der
handelsüblichen Verpackung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Was ist nicht versichert?
Als
nicht versichert gelten Umzugsgüter, Kunstgegenstände, Reisegepäck,
Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, gefasste und ungefasste Edelsteine
und Perlen, Taschen- und Armbanduhren, Briefmarken und sonstige Valoren jeder
Art.
Zudem sind Schäden ausgeschlossen, die verursacht werden durch Selbstentzündung,
Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler, Fehlen oder Mängel handelsüblicher
Verpackung sowie durch mangelhafte oder unsachgemäße Verladeweise,
Verstöße gegen Zoll- oder sonstige behördliche Vorschriften sowie
durch gerichtliche Verfügung oder ihre Vollstreckung, Krieg, Bürgerkrieg
oder kriegsähnliche Ereignisse und Gefahren, Bomben oder andere Kriegswerkzeuge,
Kernenergie und Radioaktivität, Aufruhr, Plünderung, politische Gewalthandlungen
oder sonstige bürgerliche Unruhen, Streik, Aussperrung, Sabotage, Beschlagnahme,
Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, ferner Bremsmanöver, Reifenpannen
und sonstige Betriebsschäden, soweit sie nicht zu einem Unfall des Fahrzeugs
führen.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Eingeschränkte
Deckung: Höhere Gewalt, Unfall des Transportmittels, Brand, Blitzschlag,
Explosion und Straßenraub.
Erweiterte Deckung: Versichert sind Verlust oder Beschädigung
wie bei eingeschränkter Deckung sowie Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs
mit Ladung durch betriebsfremde Personen. Außerdem ist mitversichert der
Diebstahl der ganzen Ladung, wenn das Fahrzeug mit der Ladung gestohlen wird,
und Diebstahl durch Einbruch in das Fahrzeug unter folgenden Voraussetzungen:
a) während der Tageszeit (von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr) dass das Fahrzeug
ordnungsgemäß verschlossen ist und die sonstigen vorhandenen Sicherungen
- auch soweit sie nicht besonders vereinbart sind - betätigt wurden
b) während der Nachtzeit (von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr) dass das Fahrzeug
entweder - ununterbrochen beaufsichtigt wird oder - das Fahrzeug in einer
verschlossenen Garage abgestellt ist oder - das Fahrzeug auf einem bewachten
Parkplatz oder in einer bewachten Sammelgarage (nicht Parkhaus) abgestellt wurde.
Wir
freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz
vorschlagen zu können
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