Der
Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes oder Hundes
der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt.
Dies bedeutet: Schädigt das Tier einen Dritten, so ist der Besitzer dafür
haftbar zu machen
- unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.
In
unbegrenzter Höhe Mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
Bis zu einer Dauer von 30 Jahren Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Wir
freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz
vorschlagen zu können
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