Eine
Private Altersvorsorge zu treffen wird immer wichtiger. Es ist davon auszugehen,
daß staatliche Renten sowohl bezüglich Alters- als auch Hinterbliebenenversorgung
ganz und gar nicht ausreichen, um die Ein-kommenslücken zu schließen.
Beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge spielen in erster Linie Renditeüberlegungen
und die Bonität der Unternehmen, denen man sein Geld zur Vermögensbildung
anvertraut, eine Rolle. Die
private Rentenversicherung ist im Grunde nichts anderes als ein Sparvertrag für
das Alter. Jeder, egal ob jemand gesund oder krank ist, kann sie abschließen.
Solange man im Berufsleben steht, werden regelmäßige Sparraten geleistet,
die das Unternehmen anlegt. Geht man in den Ruhestand, zahlt der Versicherer an
den Sparer eine lebenslange Rente. Verstirbt der Sparer, noch ehe er das Rentenalter
erreicht hat, erhalten seine Erben die eingezahlten Beträge plus Überschüsse
zurück. Bei Tod des Versicherten nach Beginn der Rentenzahlung erhalten die
Hinterbliebenen die Rente für eine sogenannten Rentengarantiezeit weiter,
sofern eine solche vereinbart wurde. Auch Personen, die einen großen Geldbetrag
für das Alter anlegen wollen, können eine sogenannte Sofortrente kaufen.
Das heißt, der Versicherte zahlt eine sogenannte Einmalzahlung an die Versicherungs-gesellschaft,
die ihm wiederum ab Beginn des Rentenalters eine lebenslange Rente zahlt. Für
diejenigen Leute, die über hohe sonstige Einnahmequellen verfügen ist
die private Rentenversicherung besonders interessant, da die ausge-zahlten Privatrenten
nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert werden. Das heißt, wenn
jemand mit z.B. 65 Jahren in Rente geht, werden auf lediglich 27% der Rente Steuern
entrichtet. Andere Einnahmen werden komplett mit dem persönlichen Steuersatz
besteuert.
Riester
Förderung - wie viel erhalte ich vom Staat dazu? Wie
hoch sind die staatlichen Zulagen zur Riester Rente? Um die Höchstzulagen
der Riesterförderung zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent
Ihres Bruttogehalts in Ihre Riesteranlage einzahlen. Wenn Sie weniger als vier
Prozent aufbringen, verringert sich der Betrag der Riester Förderung anteilig.
Außerdem gibt es einen Mindestbeitrag (Sockelbetrag) von 60 € jährlich,
den Sie zum Erhalt der Riester-Förderung leisten müssen. Maximal dürfen
Sie 2100 € pro Jahr einzahlen. Die Höhe der Zuschüsse hat sich
folgendermaßen entwickelt:
Ab
Alleinstehende Ehepaare, mit jeweils eigenen Riester-Vertrag je kindergeldberechtigtes
Kind 2002
38 € 76 € 46 € 2004 76 € 152 € 92 € 2006 114
€ 228 € 138 € 2008 154 € 308 € 185 € (300 €
für ab 01.01.08 Geborene) 2010 154 € 308 € 185 € (300 €
für ab 01.01.08 Geborene)
Wer
bekommt die Förderung? Grundsätzlich
kann jeder einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen. Ein Anspruch
auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht
jedoch nur für in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte
Arbeitnehmer
Beamte Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VBL) Berufs- und
Zeitsoldaten Auszubildende nicht Erwerbstätige in der dreijährigen
Kindererziehungszeit Wehr- und Zivildienstleistende pflichtversicherte
Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer) geringfügig
Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet
haben Bezieher von Vorruhestandsgeld Landwirte, die in der Altersicherung
der Landwirte pflichtversichert sind Personen, die ein freiwilliges ökologisches
oder soziales Jahr absolvieren Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe
Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
Mitglieder geistlicher Genossenschaften behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit
befähigt werden sollen Seelotsen Künstler und Publizisten, die
nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind Die staatlichen
Zulagen und Steuervorteile bekommen auch nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigte
Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag
abschließen - z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete
Hausfrau mit eigener Riester-Police. Auch als Selbstständiger und Freiberufler
erhält man die staatliche Förderung, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig
berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
Die
Rürup Rente
Steuervorteile
für Selbständige und Besserverdiener Seit
2005 gibt es neben der Riester Rente eine weitere Form der staatlich geförderten
Altersvorsorge - die Rürup Rente: Dieses Rentenmodell wird durch Steuervorteile
seitens des Staates subventioniert. Die Beiträge einer Rürup Rentenversicherung
sind als Sonderausgaben abziehbar. Im Jahr 2005 können 60 % der Jahresbeiträge,
maximal 12.000 Euro, als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Satz
wird jährlich um 2 % erhöht, so dass im Jahr 2025 bereits 100 % der
Beiträge, maximal 20.000 Euro, steuerlich abgesetzt werden können. Für
Ehepaare gilt die doppelte Summe als absetzbar. In der Auszahlungsphase wird
die Rente nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert, der Steuersatz beträgt
im Jahr 2005 50 % und steigt ebenfalls jährlich um 2% an, d. h. im Jahre
2040 wird der Steuersatz bei 100 % liegen. Der bei Renteneintritt geltende Steuersatz
gilt für die gesamte Rentenzeit. Die Rürup Rente kann frühestens
ab dem 60. Lebensjahr nur als monatliche Rentenzahlung ausgeschüttet werden.
Bei der Rürup Rente besteht im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung
oder zur Riester-Rente kein Kapital-wahlrecht. Der angesparte Betrag muss verrentet
werden. Die Rente wird lebenslang an die versicherte Person ausgezahlt, eine vorzeitige
Nutzung durch Beleihung, Veräußerung oder Vererbung ist nicht möglich.
Jedoch kann auf Wunsch des Versicherten zusätzlich einen Hinterbliebenen-versorgung
für den Ehepartner sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Aufpreis
mit einge-schlossen werden. Die Rürup-Rente gilt zusätzlich als Hartz
IV-sicher, d. h. im Falle der Arbeitslosigkeit kann sie nicht vom Sozialamt
oder von der Agentur für Arbeit gepfändet werden, bei Selbständigen
ist diese Rente auch bei Insolvenz geschützt.
Vermögenswirksame Leistung VWL
Die
vermögenswirksame Leistung (vL oder VWL) ist eine tarifvertraglich oder per
Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber in Deutschland.
Die VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto
überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas
hinzuzahlen.
Nach
dem Fünften Vermögensbildungsgesetz wird die VWL mit einer Arbeitnehmersparzulage
vom Staat gefördert. Die förderfähigen, langfristigen Sparformen
sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Steuerrechtliche
Einordnung Vermögenswirksame
Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Sie gehören
zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und
sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung
und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Der Anspruch auf die vermögenswirksame
Leistung ist nicht übertragbar. Reicht
der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung verbleibende Arbeitslohn zur
Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungs-beiträge und Beiträge
zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber
den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen.
Wir
freuen uns auf Ihre Anfrage, um Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz
vorschlagen zu können
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